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AKTUELLES
Individueller Gitarrenunterricht

Unsere Schüler sind begeistert und wissen es bereits: Individueller Gitarrenunterricht mit viel Spaß und Erfolg ist die "Spezialität" unseres Hauses. Daher haben wir aktuell nur noch ganz wenig Plätze frei. Bei Interesse einfach eine kostenlose Probestunde vereinbaren ... das gilt natürlich genauso für alle anderen Instrumente!
KURSANGEBOT 2020
Musikalische Früherziehung - Neue Kurse

"Percussion 4 Kids" ist unser neues Kursangebot für die Minis. Das spielerische Heranführen an verschiedene Instrumente und die Musik im Generellen steht hier im Fokus. Aber auch das Entwickeln und von Rythmusgefühl ist uns wichtig. Die Kurse finden ohne Eltern statt und sind geeignet für junge Musikanten ab 4 Jahren. Die nächsten Kurse für 2020 sind zur Zeit noch in Planung Bei Interesse bitte melden. Mehr Infos dazu gibt es im Bereich "Kurse & Preise"

Allgemeine Geschäftsbedingung


1.) Unterrichtszeit und Honorar

Der Unterricht wird einmal pro Woche erteilt. Die Dauer einer Unterrichtsstunde hängt vom gebuchten Kurs ab. Während der gesetzlichen Feiertage und Schulferien des Landes Nordrhein-Westfalen wird kein Unterricht abgehalten. In dieser Zeit muß das monatliche Honorar weiter bezahlt werden.

2.1.) Absage von Unterrichtsstunden seitens des Schülers


Vom Schüler abgesagte Stunden gelten als ertteilt und werden nicht erstattet. Eine vom Schüler abgesagte Stunde pro Quartal kann aber nach Vereinbarung und aus Kulanz nachgeholt werden, wenn diese bis 48 Stunden vor Unterrichtsbeginn abgesagt wurde. Abgesagte Stunden können nur während der Laufzeit des jeweiligen Unterrichtsvertrages nachgeholt werden, nicht aber darüber hinaus.

2.2.) Absage von Unterrichtsstunden seitens der Musikschule


Vom Lehrer abgesagte Stunden werden nicht erstattet oder zurückbezahlt, sondern zu einem für den Schüler und Lehrer akzeptablen Zeitpunkt nachgeholt. Abgesagte Stunden können nur während der Laufzeit des jeweiligen Unterrichtsvertrages nachgeholt werden, nicht aber darüber hinaus.


3.) Weitere Rahmenbedingungen für den Unterricht

Der Unterricht am Instrument wird grundsätzlich als Einzelstunde erteilt. Das Honorar hierfür beinhaltet die Anreisekosten des Lehrers beim "vor-Ort-Service" an die in unserer Preisliste ausgewiesenen Orte. Die notwendigen Materialien für den Unterricht, wie z.B. Instrument und Notenbücher, sind nicht im Preis enthalten und müssen vom Schüler selbst bezahlt werden.

4.1) Haftungsausschluß für den Unterricht "Vor Ort"

Die Haftung seitens der Urban Musikschule für den Schüler während des Unterrichts "vor Ort", also im Falle des Unterrichts am Wohnort des Schülers, ist ausgeschlossen.

4.2) Versicherungsschutz während des Unterrichts in der Urban Musikschule

Während des Unterrichts in unserem Hause besteht der volle Versicherungsschutz ausschließlich für den / die Schüler unserer Musikschule. Daher sind Gäste während des Unterrichts ausnahmslos nicht gestattet. Eltern und / oder Erziehungsberechtigte müssen im Rahmen unserer Betriebshaftpflicht ebenso als Gäste eingestuft werden und können dem Unterricht leider nicht beiwohnen.

4.3) Personen- und Sachschäden auf dem Weg zum / vom Unterricht

Auf dem Weg zum / vom Unterricht entstehende Personen- oder Sachschäden (z.B. Unfall oder Diebstahl) sind von der Haftung seitens der Urban Musikschule grundsätzlich ausgeschlossen, unabhängig von der Lokalität des abgehaltenen Unterrichts.


5.1) Bezahlung des Honorars / Instrumentenunterricht

Die Bezahlung erfolgt monatlich und zum Anfang des jeweiligen Monats per Überweisung durch den Kunden. Abbuchungsaufträge oder Sepa-Mandate sind nicht möglich. Selbstverständlich kann die Bezahlung auch vorab für ein komplettes Quartal erfolgen. Barzahlungen sind nur für das komplette Quartal möglich.

5.2) Bezahlung des Honorars / Gruppenkurse mit festgelegter Stundenzahl

Die Bezahlung erfolgt im vollen Umfang bis zum Anfang des jeweiligen Kurses per Überweisung oder Barzahlung. Bei vorzeitiger Beendigung des Kurses durch den Schüler sind Rückerstattungen grundsätzlich ausgeschlossen.

6.1) Fristgerechte Kündigung des Instrumentenunterrichts seitens des Schülers

Der Vertrag kann durch den Schüler immer zum Ende eines Quartals gekündigt werden. Die Kündigung muß schriftlich und spätestens 5 Wochen vor dem Ende eines Quartals erfolgen. Bei nicht rechtzeitigem Eingang der Kündigung erfolgt diese dann zum jeweils folgendem Quartalsende.

6.2) Fristgerechte Kündigung von Verträgen seitens der Urban Musikschule

Der Vertrag kann durch die Urban Musikschule immer zum Ende eines Quartals gekündigt werden. Die Kündigung muß schriftlich und spätestens 2 Wochen vor dem Ende eines Quartals erfolgen.


6.3) Fristlose Kündigung von Verträgen des Instrumentenunterrichts

Die Urban Musikschule behält sich eine fristlose Kündigung vor, wenn ein Honorar nicht innerhalb von vier Wochen nach dem Zahlungstermin vom Kunden bezahlt wurde. Ausschließlich rechtsgültig ist hierfür der Zahlungstermin, der in der entsprechenden Rechnung von der Urban Musikschule angegeben wurde, sowie der Tag des Eingangs der Zahlung auf unserem Konto. Im Falle einer fristlosen Kündigung wird der gesamte Betrag für das laufende Quartal sofort fällig. Alle noch offenen Unterrichtsstunden für das laufende Quartal verfallen bei einer fristlosen Kündigung ersatzlos, ebenso wie eventuelle Nachholstunden.


7.1) Bild- & Tonaufnahmen

Jegliche Bild- und Tonaufnahmen, die in unseren Räumlichkeiten gemacht werden, bedürfen der vorherigen schriftlichen Genehmigung der Urban Musikschule. Hierzu zählen insbesonderen auch Fotos, Videos und Tonaufnahmen mit dem Smart- oder Mobiltelefon.


7.2) Veröffentlichung von Bild & Tonaufnahmen

Die Veröffentlichung und Verteilung von Fotos, Bild- und Tonaufnahmen von unseren Räumlichkeiten, den Kursen und Veranstaltungen ist grundsätzlich untersagt. Hierzu zählen insbesondere auch Veröffentlichung im Internet (soziale Netzwerke, Videoplattformen, Streaming- und Clouddienste) sowie Vervielfältigung und / oder Veröffentlichung auf Bild- und Tonträgern, genauso wie die Veröffentlichung im TV oder den Printmedien. Ausnahmeregelungen sind möglich, bedürfen aber immer der vorherigen schriftlichen Genehmigung seitens der Urban Musikschule. Zuwiderhandlungen stellen einen Verstoß gegen die Urheberschutzrechte des Rechteinhabers, und / oder des Veranstalters dar. Die daraus resultierenden Kosten (GEMA-Gebühren, Künstlertantiemen, Mahngebühren, Anwalts- und Gerichtskosten) entfallen im vollen Umfang auf die veröffentlichende(n) Person(en).


8.) Ausschlußklausel

Sollte sich eine Vertragsbestimmung als ungültig erweisen, so werden davon die übrigen Bestimmungen nicht betroffen.

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